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   BGH, 10.03.2016 - StB 4/16   

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https://dejure.org/2016,5300
BGH, 10.03.2016 - StB 4/16 (https://dejure.org/2016,5300)
BGH, Entscheidung vom 10.03.2016 - StB 4/16 (https://dejure.org/2016,5300)
BGH, Entscheidung vom 10. März 2016 - StB 4/16 (https://dejure.org/2016,5300)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 129a StGB; § 129b StGB; § 112 StPO
    Dringender Tatverdacht der Unterstützung einer ausländischen terroristischen Vereinigung; Fluchtgefahr; Begriff des Unterstützens (Förderungsbeitrag bezogen auf die Organisation als solche; kein messbarer Nutzen erforderlich)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    § 211 StGB, § ... 212 StGB, § 129a Abs. 1 Nr. 1, Abs. 5 Satz 1, § 129b Abs. 1 Satz 1 und 2, § 53 StGB, § 129a Abs. 5 Satz 1, § 129b Abs. 1 Satz 1 StGB, § 129b Abs. 1 Satz 2 Alt. 1 StGB, § 9 Abs. 2 Satz 1 StGB, § 129b Abs. 1 Satz 2 und 3 StGB, § 112 Abs. 2 Nr. 2 StPO, § 89a StGB, § 116 StPO, § 120 Abs. 1 Satz 1 StPO

  • Wolters Kluwer

    Dringender Tatverdacht der Unterstützung der ausländischen terroristischen Vereinigung "Jaish alMuhajirin wal-Ansar"; Beschwerde des Beschuldigten gegen den Haftbefehl des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs (BGH); Erreichung des Haftzwecks durch den Vollzug der ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Dringender Tatverdacht der Unterstützung der ausländischen terroristischen Vereinigung "Jaish alMuhajirin wal-Ansar"; Beschwerde des Beschuldigten gegen den Haftbefehl des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs (BGH); Erreichung des Haftzwecks durch den Vollzug der ...

  • rechtsportal.de

    Dringender Tatverdacht der Unterstützung der ausländischen terroristischen Vereinigung "Jaish alMuhajirin wal-Ansar"; Beschwerde des Beschuldigten gegen den Haftbefehl des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs (BGH); Erreichung des Haftzwecks durch den Vollzug der ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 27.10.2015 - 3 StR 334/15

    Strafbare Unterstützung einer terroristischen Vereinigung: Unterstützungsleistung

    Auszug aus BGH, 10.03.2016 - StB 4/16
    Nach ständiger Rechtsprechung (vgl. BGH, Beschlüsse vom 11. Juli 2013 - AK 13 und 14/13, BGHSt 58, 318, 322 f.; vom 20. September 2012 - 3 StR 314/12, BGHR StGB § 129a Abs. 5 Unterstützen 4; vom 27. Oktober 2015 - 3 StR 334/15, StraFo 2016, 33, 34) ist unter einem Unterstützen im Sinne von § 129a Abs. 5 Satz 1, § 129b Abs. 1 Satz 1 StGB grundsätzlich jedes Tätigwerden zu verstehen, durch das ein Nichtmitglied der Vereinigung deren innere Organisation und ihren Zusammenhalt unmittelbar fördert, die Realisierung der von ihr geplanten Straftaten - wenn auch nicht unbedingt maßgebend - erleichtert oder sich sonst auf deren Aktionsmöglichkeiten und Zwecksetzung in irgendeiner Weise positiv auswirkt und damit die ihr eigene Gefährlichkeit festigt.

    Zum anderen kann die Förderungshandlung aber auch auf die Vereinigung als solche bezogen sein, ohne dass im konkreten Fall die Aktivität des Nichtmitglieds zu einer einzelnen organisationsbezogenen Tätigkeit eines Organisationsmitglieds hilfreich beitragen muss (vgl. BGH, Beschluss vom 16. Mai 2007 - AK 6/07, BGHSt 51, 345, 350 f.; Urteil vom 14. August 2009 - 3 StR 552/08, BGHSt 54, 69, 117 f.; Beschluss vom 27. Oktober 2015 - 3 StR 334/15, StraFo 2016, 33, 34).

    Auch muss das Wirken des Nichtmitgliedes nicht zu einem von diesem erstrebten Erfolg führen; es genügt, wenn sein Tun für die Organisation objektiv nützlich ist, ohne dass ein messbarer Nutzen für diese eintritt (BGH, Urteile vom 14. August 2009 - 3 StR 552/08, BGHSt 54, 69, 116; vom 25. Juli 1984 - 3 StR 62/84, BGHSt 33, 16, 17; vom 25. Januar 1984 - 3 StR 526/83, BGHSt 32, 243, 244; Beschluss vom 27. Oktober 2015 - 3 StR 334/15, StraFo 2016, 33, 34).

  • BGH, 14.08.2009 - 3 StR 552/08

    Urteil gegen Mitglied und Unterstützer der Al Qaida weitgehend rechtskräftig

    Auszug aus BGH, 10.03.2016 - StB 4/16
    Zum anderen kann die Förderungshandlung aber auch auf die Vereinigung als solche bezogen sein, ohne dass im konkreten Fall die Aktivität des Nichtmitglieds zu einer einzelnen organisationsbezogenen Tätigkeit eines Organisationsmitglieds hilfreich beitragen muss (vgl. BGH, Beschluss vom 16. Mai 2007 - AK 6/07, BGHSt 51, 345, 350 f.; Urteil vom 14. August 2009 - 3 StR 552/08, BGHSt 54, 69, 117 f.; Beschluss vom 27. Oktober 2015 - 3 StR 334/15, StraFo 2016, 33, 34).

    Auch muss das Wirken des Nichtmitgliedes nicht zu einem von diesem erstrebten Erfolg führen; es genügt, wenn sein Tun für die Organisation objektiv nützlich ist, ohne dass ein messbarer Nutzen für diese eintritt (BGH, Urteile vom 14. August 2009 - 3 StR 552/08, BGHSt 54, 69, 116; vom 25. Juli 1984 - 3 StR 62/84, BGHSt 33, 16, 17; vom 25. Januar 1984 - 3 StR 526/83, BGHSt 32, 243, 244; Beschluss vom 27. Oktober 2015 - 3 StR 334/15, StraFo 2016, 33, 34).

  • BGH, 16.05.2007 - AK 6/07

    Werben für terroristische Vereinigungen in Chatrooms

    Auszug aus BGH, 10.03.2016 - StB 4/16
    Zum anderen kann die Förderungshandlung aber auch auf die Vereinigung als solche bezogen sein, ohne dass im konkreten Fall die Aktivität des Nichtmitglieds zu einer einzelnen organisationsbezogenen Tätigkeit eines Organisationsmitglieds hilfreich beitragen muss (vgl. BGH, Beschluss vom 16. Mai 2007 - AK 6/07, BGHSt 51, 345, 350 f.; Urteil vom 14. August 2009 - 3 StR 552/08, BGHSt 54, 69, 117 f.; Beschluss vom 27. Oktober 2015 - 3 StR 334/15, StraFo 2016, 33, 34).
  • BGH, 20.09.2012 - 3 StR 314/12

    Unterstützung und Werben um Mitglieder oder Unterstützer einer ausländischen

    Auszug aus BGH, 10.03.2016 - StB 4/16
    Nach ständiger Rechtsprechung (vgl. BGH, Beschlüsse vom 11. Juli 2013 - AK 13 und 14/13, BGHSt 58, 318, 322 f.; vom 20. September 2012 - 3 StR 314/12, BGHR StGB § 129a Abs. 5 Unterstützen 4; vom 27. Oktober 2015 - 3 StR 334/15, StraFo 2016, 33, 34) ist unter einem Unterstützen im Sinne von § 129a Abs. 5 Satz 1, § 129b Abs. 1 Satz 1 StGB grundsätzlich jedes Tätigwerden zu verstehen, durch das ein Nichtmitglied der Vereinigung deren innere Organisation und ihren Zusammenhalt unmittelbar fördert, die Realisierung der von ihr geplanten Straftaten - wenn auch nicht unbedingt maßgebend - erleichtert oder sich sonst auf deren Aktionsmöglichkeiten und Zwecksetzung in irgendeiner Weise positiv auswirkt und damit die ihr eigene Gefährlichkeit festigt.
  • BGH, 11.07.2013 - AK 13/13

    Unterstützung einer terroristischen Vereinigung im Ausland (Förderung des Werbens

    Auszug aus BGH, 10.03.2016 - StB 4/16
    Nach ständiger Rechtsprechung (vgl. BGH, Beschlüsse vom 11. Juli 2013 - AK 13 und 14/13, BGHSt 58, 318, 322 f.; vom 20. September 2012 - 3 StR 314/12, BGHR StGB § 129a Abs. 5 Unterstützen 4; vom 27. Oktober 2015 - 3 StR 334/15, StraFo 2016, 33, 34) ist unter einem Unterstützen im Sinne von § 129a Abs. 5 Satz 1, § 129b Abs. 1 Satz 1 StGB grundsätzlich jedes Tätigwerden zu verstehen, durch das ein Nichtmitglied der Vereinigung deren innere Organisation und ihren Zusammenhalt unmittelbar fördert, die Realisierung der von ihr geplanten Straftaten - wenn auch nicht unbedingt maßgebend - erleichtert oder sich sonst auf deren Aktionsmöglichkeiten und Zwecksetzung in irgendeiner Weise positiv auswirkt und damit die ihr eigene Gefährlichkeit festigt.
  • BGH, 25.07.1984 - 3 StR 62/84

    Einschränkende Kriterien für die Beurteilung des Verbreitens von Texten nach §

    Auszug aus BGH, 10.03.2016 - StB 4/16
    Auch muss das Wirken des Nichtmitgliedes nicht zu einem von diesem erstrebten Erfolg führen; es genügt, wenn sein Tun für die Organisation objektiv nützlich ist, ohne dass ein messbarer Nutzen für diese eintritt (BGH, Urteile vom 14. August 2009 - 3 StR 552/08, BGHSt 54, 69, 116; vom 25. Juli 1984 - 3 StR 62/84, BGHSt 33, 16, 17; vom 25. Januar 1984 - 3 StR 526/83, BGHSt 32, 243, 244; Beschluss vom 27. Oktober 2015 - 3 StR 334/15, StraFo 2016, 33, 34).
  • BGH, 25.01.1984 - 3 StR 526/83

    Terroristische Vereinigung - Unterstützung - Inhaftierte Mitglieder -

    Auszug aus BGH, 10.03.2016 - StB 4/16
    Auch muss das Wirken des Nichtmitgliedes nicht zu einem von diesem erstrebten Erfolg führen; es genügt, wenn sein Tun für die Organisation objektiv nützlich ist, ohne dass ein messbarer Nutzen für diese eintritt (BGH, Urteile vom 14. August 2009 - 3 StR 552/08, BGHSt 54, 69, 116; vom 25. Juli 1984 - 3 StR 62/84, BGHSt 33, 16, 17; vom 25. Januar 1984 - 3 StR 526/83, BGHSt 32, 243, 244; Beschluss vom 27. Oktober 2015 - 3 StR 334/15, StraFo 2016, 33, 34).
  • BGH, 19.05.2015 - AK 10/15

    Dringender Tatverdacht wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung im

    Auszug aus BGH, 10.03.2016 - StB 4/16
    Das folgt sowohl aus § 129b Abs. 1 Satz 2 Alt. 1 StGB als auch aus § 9 Abs. 2 Satz 1 StGB (vgl. BGH, Beschluss vom 19. Mai 2015 - AK 10/15, NStZ-RR 2015, 242, 243), weil der Beschuldigte einen wesentlichen Teil der Tathandlungen im Inland begangen hat und zudem deutscher Staatsangehöriger ist.
  • OLG Karlsruhe, 28.04.2016 - 18 UF 265/15

    Ruhen der elterlichen Sorge des verhinderten Elternteils: Rechtsschutzinteresse

    Bei ISIG handelt es sich um eine terroristische Vereinigung im Ausland (vgl. BGH vom 10.03.2016 - StB 4/16 Rn. 4 ff.; auch OLG Celle vom 07.12.2015 - 4 StE 1/15; OLG Düsseldorf vom 22.04.2016 - III 7 StS 1/15; OLG München vom 15.07.2015 - 7 St 7/14 (4) -, juris).
  • OLG Celle, 29.04.2020 - 4 StS 2/20

    Strafbarkeit der Unterstützung des "Islamischen Staats" durch gezielte Förderung

    Dass er tatsächlich keine konkreten Tätigkeiten für den IS in dessen Herrschaftsgebiet entfaltete und damit der Organisation keinen messbaren Nutzen brachte, ist ohne Relevanz (vgl. insofern BGH, Beschluss vom 10. März 2016 - StB 4/16, Rn. 22. Siehe auch BGH, Beschluss vom 19. Mai 2015 - AK 10/15, NStZ-RR 2015, 242 und MüKo-StGB/ Schäfer , Bd. 3, 3. Aufl. 2017, § 129 Rn. 108).
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